Wann: Wenn in einer Auskunft etwas steht, das erledigt, veraltet oder schlicht falsch ist.
Betreff: Berichtigung und Löschung nach Art. 16, 17 DSGVO, Vorgang <Nummer>
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der mir am <Datum> übermittelten Datenkopie ist folgender Eintrag enthalten: <Eintrag wörtlich zitieren>.
Dieser Eintrag ist <unrichtig / erledigt seit <Datum> / nicht mehr erforderlich>. Als Nachweis füge ich bei: <Beleg>.
Ich fordere Sie auf, den Eintrag bis zum <Datum, ein Monat> zu berichtigen beziehungsweise zu löschen und mir die Umsetzung schriftlich zu bestätigen. Bitte informieren Sie außerdem alle Empfänger, denen die Daten offengelegt wurden (Art. 19 DSGVO).
Mit freundlichen Grüßen