Wann: Innerhalb weniger Wochen nach Erhalt. Wer ein Jahr wartet, wirkt nachträglich unzufrieden statt berechtigt.
Der Anspruch: ein wohlwollendes Zeugnis, das das berufliche Fortkommen nicht erschwert. Formulierungen mit versteckter Abwertung — „bemühte sich“, „war stets um … bemüht“, „zu unserer Zufriedenheit“ ohne Steigerung — sind angreifbar.
Betreff: Arbeitszeugnis vom <Datum> — Bitte um Korrektur
Sehr geehrte Frau <Name>,
vielen Dank für das Zeugnis vom <Datum>.
An zwei Stellen bitte ich um eine Anpassung:
- Die Leistungsbeurteilung lautet „<Zitat>“. Angesichts meiner Beurteilungen in den Mitarbeitergesprächen vom <Datum> bitte ich um die Formulierung „<gewünschte Formulierung>“.
- Die Tätigkeitsbeschreibung erwähnt <Aufgabe> nicht, die ich von <Datum> bis <Datum> verantwortet habe. Ich bitte um Ergänzung.
Über eine korrigierte Fassung bis zum <Datum, 14 Tage> würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen