Wann: Einmal im Jahr, aus Prinzip. Fast jede zweite Auskunftei hat irgendwo einen veralteten Eintrag, und der fällt immer im ungünstigsten Moment auf — bei der Wohnungsbewerbung.
Nicht verwechseln: Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist kostenlos und zeigt alles. Der kostenpflichtige Bonitätsnachweis für Vermietungen ist etwas anderes und zeigt weniger.
Betreff: Auskunft nach Art. 15 DSGVO
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich eine vollständige Datenkopie aller zu meiner Person gespeicherten Daten nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO.
Bitte teilen Sie mir zusätzlich mit: — die Herkunft der Daten, — die Empfänger, an die Daten übermittelt wurden, — die geplante Speicherdauer, — die Logik der automatisierten Entscheidungsfindung, soweit eine solche stattfindet.
Name: <…>, geboren am <…>, Anschrift: <…>, frühere Anschriften der letzten fünf Jahre: <…>
Mit freundlichen Grüßen