Wann: Sofort, wenn etwas kaputt ist. Nicht erst, wenn es unerträglich wird. Eine Mängelanzeige ist die Voraussetzung für alles Weitere — ohne sie keine Mietminderung, keine Ersatzvornahme, keine Argumentation.
Ohne Anzeige haftest du sogar mit, wenn sich der Schaden vergrößert.
Betreff: Mängelanzeige, Wohnung <Adresse>
Sehr geehrte Frau <Name>,
in der von mir gemieteten Wohnung besteht folgender Mangel:
<Beschreibung: was, wo, seit wann, wie oft. Beispiel: „Seit dem 3. Juli tropft der Warmwasseranschluss unter der Küchenspüle dauerhaft. Der Unterschrank ist bereits aufgequollen.“>
Fotos vom <Datum> liegen bei.
Ich fordere Sie auf, den Mangel bis zum <Datum, angemessene Frist — bei Heizungsausfall im Winter zwei bis drei Tage, sonst zwei Wochen> zu beseitigen.
Für den Fall, dass die Frist fruchtlos verstreicht, behalte ich mir vor, die Miete zu mindern und weitere Rechte geltend zu machen.
Mit freundlichen Grüßen